Die höchste Abstrafung die Google verhängen kann ist der Ausschluss aus dem Google-Index. Das hat zur Folge, dass Ihre Seite bei Google mit keinem relevanten Key-Word mehr gelistet wird. Dabei muss es sich noch nicht mal um Ihren Fehler handeln!

Möglicher Weise hat bereits der Vorbesitzer der Domain gegen die Webmaster-Richtlinien verstoßen und die Seite damit aus dem Index katapultiert.

Denkbar ist aber beispielsweise auch das Szenario, dass ihre Internet-Seite Opfer eines konkurrierenden Unternehmens wird, welches strategisch "Bad-Links" auf Ihre Seite setzten lässt, mit dem Ziel, Ihre Webseite damit langfristig zu schädigen und die eigene Unternehmensseite so nach vorne zu bringen. In solchen Fällen können dann bei Suchmaschinenbetreibern die so genannten "weichen Ergebnis-Filter" zum Einsatz kommen, welche allzu oft dem Webseitenbetreiber verborgen bleiben aber schmerzliche Verluste beim Ranking und den Besucherzahlen verursachen.

Daher überprüfen wir immer bevor wir für einen Kunden eine Domain reservieren deren Vergangenheit und erfragen deren aktuellen Status. Darüber hinaus recherchieren und überwachen wir bei Beauftragung stets die Entwicklung Ihrer Homepage und können Sie und Ihre Domain damit vor bösen Überraschungen schützen.

Sollte bei Ihnen der Worst Case bereits eingetroffen sein, besteht immer noch die Möglichkeit einen Wiederaufnahme-Antrag (Google Reconsideration Request) bei den Suchmaschinenbetreibern einzureichen. Gerne beraten und unterstützen wir Sie auch bei solchen schwierigen Vorhaben.


Wir sind für Sie da: Phone: +49 (0)89 638518-00

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns und nutzen Sie die Gelegenheit, sich die umfassenden Möglichkeiten und Vorteile des Internets für Ihr Unternehmen aufzeigen zu lassen. info[at]webbite.de